{"id":63,"date":"2025-02-20T13:40:38","date_gmt":"2025-02-20T13:40:38","guid":{"rendered":"https:\/\/bayerische-liverollenspieler.de\/?page_id=63"},"modified":"2025-02-20T13:55:05","modified_gmt":"2025-02-20T13:55:05","slug":"satzung-des-bayerische-liverollenspieler-e-v","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bayerische-liverollenspieler.de\/?page_id=63","title":{"rendered":"Satzung des Bayerische Liverollenspieler e.V."},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"63\" class=\"elementor elementor-63\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0776a4b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"0776a4b\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6e0801c elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6e0801c\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Satzung der Bayerischen Liverollenspieler e. V.<\/strong><br \/><strong>(Stand 29.03.2009)<\/strong><br \/><br \/><strong>\u00a71 Name, Sitz des Vereins<\/strong><br \/><br \/>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eBayerische Liverollenspieler\u201c und soll in das Vereinsregister<br \/>eingetragen werden. Nach Eintragung erh\u00e4lt er den Zusatz e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Regensburg.<br \/><br \/><strong>\u00a7 2 Vereinszweck und Vereinsstatus<\/strong><br \/><br \/>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u00bbSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u00ab der Abgabenordnung 1977 (AO 1977). Der Vereinszweck besteht in der generationen\u00fcbergreifenden spielerischen F\u00f6rderung der Kreativit\u00e4t sowie das Erfahren von Geschichte durch Jung und Alt. Er soll als Begegnungsst\u00e4tte und Plattform f\u00fcr alle am Laienschauspiel, Rollenspiel und historischen Br\u00e4uchen interessierten Personen dienen. Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch: Organisation von Liverollenspielen in Form von Laienschauspiel f\u00fcr Jung und Alt. Bereitstellung von Materialien zur Erstellung von Ausr\u00fcstung, Gewandungen und Requisiten. Bereitstellung einer f\u00fcr alle verwendbaren schl\u00fcssigen bespielbaren Plattform. Pflege und Weiterbildung der Beziehungen zu anderen Liverollenspielvereinen im Bayern, Deutschland &amp; Europa. Regelm\u00e4\u00dfige Treffen und Informationsweitergabe durch den Internetauftritt. F\u00f6rderung des Live-Rollenspiels in der \u00d6ffentlichkeit. Regelm\u00e4\u00dfige Fort- und Weiterbildungen \u00fcber Kultur und Historie der verschiedenen historischen Epochen. <br \/><br \/>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaft-liche Zwecke.<br \/>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<br \/>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Anspr\u00fcche auf das Vereinsverm\u00f6gen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er steht auf demokratischer Grundlage.<br \/><br \/><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft (Aufnahme, Ende, Ausschluss, Wiederaufnahme, Strafen)<\/strong> <br \/><br \/>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche Person werden, die schriftlich beim Vorstand um Aufnahme nachsucht. Der Aufnahmeantrag Minderj\u00e4hriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung an den Vereinsausschuss zu. Dieser entscheidet endg\u00fcltig. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich zu erkl\u00e4rende Austritt ist jederzeit zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres m\u00f6glich. <br \/><br \/>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verst\u00f6\u00dft, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verst\u00f6\u00dfe gegen die Vereinssatzung schuldig gemacht hat, dem Ruf des Vereines schadet oder innerhalb eines Jahres seiner Beitragspflicht trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung nicht nachgekommen ist. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vereinsausschuss mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben. Gegen den Beschluss des Vereinsausschusses ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe die schriftliche Anrufung der Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig. Diese entscheidet dar\u00fcber mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen auf ihrer ordentlichen Versammlung, sofern vorher keine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung stattfindet.<\/p><p>Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der Vereinsausschuss seinen Beschluss f\u00fcr vorl\u00e4ufig vollziehbar erkl\u00e4ren. Die Wiederaufnahme eines\u00a0 ausgeschlossenen Mitgliedes ist fr\u00fchestens nach Ablauf eines Jahres m\u00f6glich. \u00dcber den Antrag entscheidet das Organ, das letztlich \u00fcber den Ausschluss entschieden hat. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vereinsausschuss unter den genannten Voraussetzungen durch einen Verweis und\/oder mit einer Sperre von l\u00e4ngstens einem Jahr f\u00fcr die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins gema\u00dfregelt werden. Die Entscheidung des Vereinsausschusses ist nicht anfechtbar. Alle Beschl\u00fcsse sind dem betroffenen Vereinsmitglied mittels eingeschriebenen Briefes zuzustellen.<br \/><br \/><strong>\u00a7 4 Vereinsorgane<\/strong><br \/><br \/>Vereinsorgane sind:<br \/>der Vorstand<br \/>der Vereinsausschuss<br \/>die Mitgliederversammlung<br \/><br \/><strong>\u00a7 5 Vorstand<\/strong><br \/><br \/>Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer und den vom Vereinsausschuss zu berufenden Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten (Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB). Jeder ist f\u00fcr sich allein vertretungsberechtigt.<br \/>Im Innenverh\u00e4ltnis zum Verein gilt, dass der 2. Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des 1.Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt ist. Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Bestellung des n\u00e4chsten Vorstandes im Amt. <br \/><br \/>Mehrere Vorstands\u00e4mter k\u00f6nnen nicht in einer Person vereinigt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom Vereinsausschuss f\u00fcr den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu w\u00e4hlen. Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Die H\u00f6he des Gesch\u00e4ftswertes wird durch eine Vereinsordnung geregelt. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der Vorstand zum Abschluss von Grundst\u00fccksgesch\u00e4ften jeglicher Art f\u00fcr den Einzelfall der vorherigen Zustimmung durch die Mitgliederversammlung bedarf. Der Vorstand haftet gegen\u00fcber dem Verein nur bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz. Im \u00dcbrigen gibt sich der Vorstand eine Gesch\u00e4ftsordnung.<br \/><br \/><strong>\u00a7 6 Vereinsausschuss<\/strong><br \/><br \/>Der Vereinsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Vorstandes, den<br \/>Abteilungsleitern, den vom Vereinsausschuss berufenen Beisitzern f\u00fcr bestimmte Aufgabengebiete und den Kassenrevisoren. Der Vereinsausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, ansonsten nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden, im Falle dessen Verhinderung durch ein anderes Vorstandsmitglied einberufen. Die Aufgaben des Vereinsausschusses ergeben sich aus den Vereinsordnungen. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben \u00fcbertragen.<br \/><br \/><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/><br \/>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr jeweils m\u00f6glichst im Monat M\u00e4rz statt. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von einem F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde und des Zwecks beim Vorstand beantragt oder vom Vereinsausschuss beschlossen wird. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter der Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu berufen. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung m\u00fcssen 6 Tage vorher beim Vorstand eingereicht sein. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber den Vereinsbeitrag und sonstige Mitgliederleistungen, die Entlastung und Wahl des Vorstandes und des Vereinsausschusses, Satzungs\u00e4nderungen, Ernennung von Mitgliedern zu Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern, die Aufl\u00f6sung des Vereins sowie \u00fcber alle Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind. Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils f\u00fcr ein Jahr einen Kassenrevisor, der die Kassenpr\u00fcfung \u00fcbernimmt und der Versammlung Bericht erstattet. Wahl- und stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Versammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben.<br \/>W\u00e4hlbar sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschl\u00fcssen und Wahlen mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Beschl\u00fcsse \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber Erwerb, Belastung und Ver\u00e4u\u00dferung von unbeweglichem Verm\u00f6gen bed\u00fcrfen der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung von neun Zehnteln der stimmberechtigten Vereinsmitglieder. \u00dcber die Mitgliederversammlung und deren Beschl\u00fcsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom Sitzungsleiter und einem Mitglied des Vereinsausschusses zu unterzeichnen.<br \/><br \/><strong>\u00a7 8 Abteilungen<\/strong><br \/><br \/>F\u00fcr die im Verein betriebenen Projekte k\u00f6nnen mit Genehmigung des Ver-einsausschusses Abteilungen gebildet werden. Den Abteilungen steht nach Ma\u00dfgabe der Beschl\u00fcsse des Vereinsausschus-ses das Recht zu, in ihrem eigenen Bereich t\u00e4tig zu sein.<br \/>Die Abteilungen sind berechtigt, sich eine eigene Gesch\u00e4ftsordnung zu geben. Diese muss mit der Satzung des Hauptvereins vereinbar sein. Sie ist durch den\u00a0 Vereinsausschuss zu best\u00e4tigen. Jede Abteilung hat in der Abteilungsversammlung wenigstens einen Abteilungsleiter, einen Stellvertreter und einen Kassier zu w\u00e4hlen.<br \/>Wahlberechtigt sind nur Mitglieder der jeweiligen Abteilung. Weitere Mitarbeiter in der Abteilungsf\u00fchrung sind in der Gesch\u00e4ftsordnung festzulegen. Jede Abteilung ist berechtigt, eine eigene Kasse zu f\u00fchren. Sie ist gem\u00e4\u00df Gesch\u00e4ftsordnung mit der Hauptkasse abzugleichen. Die Abteilungen k\u00f6nnen kein eigenes Verm\u00f6gen bilden.<br \/><br \/><strong>\u00a7 9 Vereinsjugend<\/strong><br \/><br \/>Die Vereinsjugend f\u00fchrt und verwaltet sich selbst und entscheidet im Rahmen der ihr zuflie\u00dfenden Mittel eigenst\u00e4ndig. Sie darf kein eigenes Verm\u00f6gen bilden. Alles Weitere regelt die Jugendordnung.<br \/><br \/><strong>\u00a7 10 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/><br \/>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br \/><br \/><strong>\u00a7 12 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><br \/><br \/>Jedes Mitglied ist zur Zahlung der Aufnahmegeb\u00fchren und des Beitrages verpflichtet. \u00dcber die H\u00f6he und die F\u00e4lligkeit dieser Geldbetr\u00e4ge sowie \u00fcber sonst von den Mitgliedern zu erbringende Leistungen beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<br \/><br \/><strong>\u00a7 13 Erlass von Ordnungen<\/strong><br \/><br \/>Der Vereinsausschuss kann eine Gesch\u00e4fts-, Finanz-, Rechts- und eine Jugendordnung mit Zweidrittel- Stimmenmehrheit aller Ausschussmitglieder beschlie\u00dfen.<br \/><br \/><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/><br \/>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter Einhaltung einer vierw\u00f6chigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. In dieser Versammlung m\u00fcssen vier F\u00fcnftel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen notwendig. Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist. Darauf ist bei der Einberufung hinzuweisen. In der gleichen Versammlung haben die Mitglieder die Liquidatoren zu bestellen, die dann die laufenden Gesch\u00e4fte abzuwickeln und das vorhandene Vereinsinventar in Geld umzusetzen haben. Das nach Aufl\u00f6sung\/Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks verbleibende Verm\u00f6gen ist den Bezirken Niederbayern und Oberpfalz zu gleichen Teilen mit der Ma\u00dfgabe zu \u00fcberweisen, es wiederum unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins sind dem zust\u00e4ndigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungs\u00e4nderungen, welche die in \u00a7 3 genannten gemeinn\u00fctzigen Zwecke betreffen, bed\u00fcrfen der Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes. <br \/><br \/><strong>Gr\u00fcndungsmitglieder:<\/strong><br \/>Maxwell Agomor<br \/>Axel K\u00e4mpfe<br \/>Tobias Kremer<br \/>Ulrich Kremer<br \/>Florian Kreuziger<br \/>Gregor Lindner<br \/>Beate Ost<br \/>Christine Weigl<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Bayerischen Liverollenspieler e. V.(Stand 29.03.2009) \u00a71 Name, Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eBayerische Liverollenspieler\u201c und soll in das Vereinsregistereingetragen werden. 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